Eine Ferienwohnung in Berlin günstig zu mieten, war bis Mai 2014 überhaupt kein Thema. Viele private Vermieter waren – und sind auch heute noch – aktiv. Hinzu kamen Wohnungen, die während der Abwesenheit der Hauptmieter untervermietet wurden. Airbnb und ähnliche Plattformen machten die Vermietung an Hauptstadttouristen leicht. Ferienwohnungen bringen im Vergleich zu normalen Dauerwohnungen ein Vielfaches an Ertrag. Das schnelle Geld führte zu erheblichem Missbrauch, und der Wohnraum wurde knapp. Das rief die Politik auf den Plan.
Ein Gesetz zum Schutz der Berliner
Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) macht es den Bezirksämtern seit 2014 leichter, gegen Geldmacherei mit Ferienwohnungen vorzugehen. Eine Genehmigungspflicht sorgt dafür, dass in Stadtquartieren mit hoher Bevölkerungsdichte genügend Wohnraum zu bezahlbaren Preisen erhalten bleibt. Zudem wird durch hohe Gebühren für Genehmigungen und die Möglichkeit, Ausgleichszahlungen zu verhängen, ein Teil des Profits abgeschöpft. Kritische Stimmen gibt es einerseits wegen der Möglichkeit, Zweckentfremdungen sogar anonym und per Internet anzuzeigen. Seitens der Vermieter, die schon vor Mai 2014 völlig legal Appartements und Wohnungen vermietet haben, läuft eine Klagewelle. Im April 2017 erzielten die Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht einen ersten Erfolg – das Gericht hält das Gesetz in Teilen für verfassungswidrig und legt es nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor.
Mieter müssen keine Sorge haben
Die rot-rot-grüne Koalition zeigt sich von dem Urteil unbeeindruckt. Ihnen geht es nämlich nicht darum, das bisherige Angebot an Ferienwohnungen zu reduzieren. Im Übrigen richtet sich das Gesetz gar nicht ausschließlich gegen Airbnb und ähnliche Angebote. Wohnungsleerstand oder das illegale Umfunktionieren in Gewerberäume – zum Beispiel eine Anwaltspraxis – stehen ebenso im Fokus. Aber es ist ein erster Schritt, um den Wegfall weiterer Wohnungen zugunsten kommerzieller Beherbergungsbetriebe zu verhindern. Berlin hat rund 140.000 Gästebetten, die im Schnitt zu etwas mehr als 60 % ausgelastet sind. Wer nicht gerade zur Zeit der großen Messen anreist, wird ziemlich sicher eine Ferienwohnung in Berlin günstig finden. Ob die Wohnung entsprechend gemeldet ist, kann dem Mieter letztendlich egal sein – ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro riskiert nur der Vermieter.
Mehr als 30 Millionen Übernachtungen
Berlin nicht irgendein Seebad oder Bergdorf, in das die Touristen während der Saison in gewaltiger Überzahl einfallen und das ansonsten ausgestorben ist. Berlin ist Deutschlands Hauptstadt und sowohl nach Fläche als auch nach Einwohnerzahl auch die größte Stadt des Landes. 3,5 Millionen Menschen haben hier ihre Heimat. Mal unterstellt, die Einwohner verbringen den größten Teil des Jahres zu Hause, sind das mehr als 1,2 Milliarden Übernachtungen. Touristen und Geschäftsreisende bringen es dagegen auf „nur“ dreißig Millionen Nächte – für den Tourismusverband eine beeindruckend gute Zahl, aber doch weniger als drei Prozent. Ein gesundes Verhältnis, das so auch bleiben sollte – im Interesse der Berliner und ihrer Gäste.
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